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Die Kfz-Versicherung muss
jeder haben der ein Fahrzeug für den Straßenverkehr zulassen
möchte - so will es der Gesetzgeber. Personen-, Sach- oder
Vermögensschäden, die durch den Halter oder den Fahrer des Fahrzeugs
verursacht, werden, sind durch diese Versicherung abgedeckt. In
unseren Angeboten sind teilweise viele zusätzliche
Deckungserweiterungen enthalten.
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Versicherungsgesellschaften im Vergleichsrechner zur Auswahl.
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Im Falle eines Schadens sollten
folgende Punkte beachtet werden.
Schadensmeldungen müssen immer wahrheitsgemäß und vollständig
ausgefüllt werden.
Schäden am eigenen Fahrzeug sollten auf keinen Fall ohne
Rücksprache mit dem Versicherer reparieret werden. Bei
Fahrzeugen, die älter als fünf Jahre sind, und der Schaden über
ca. Euro 2.800,-- liegt, beauftragt die Gesellschaft meist einen
unabhängigen Sachverständigen mit der Besichtigung der Schäden.
Zur Feststellung der Schadenhöhe kann die eigene Werkstatt um
einen Kostenvoranschlag gebeten werden.
Bei von Dritten verursachten Schäden sollte man vor der
Erteilung eines Reparaturauftrages die Kostenübernahmeerklärung
der gegnerischen Versicherung abwarten.
Um mit der Rechnung nicht in Vorleistung gehen zu müssen, kann
man in der Werkstatt eine Abtretungserklärung unterschreiben.
Bei nicht selbst verschuldeten Schäden steht einem, für die Zeit
in der das Fahrzeug repariert wird, die Kostenerstattung für den
Nutzungsausfall bzw. Mietwagen zu.
Nutzungsausfall wird dann gezahlt, wenn man sich für die
Ausfallzeit des Fahrzeuges keinen Mietwagen nimmt oder wenn man
einen Zweitwagen besitzt, den man nutzen kann.
Wenn man nur wenige Kilometer (ca. unter 30 km) am Tag mit einem
Ersatzfahrzeug fahren würden, ersetzt der Versicherer die Kosten
für ein Taxi. Das Mieten eines Fahrzeuges wäre in solchen Fällen
unverhältnismäßig teuer.
Um sicher zu gehen, für wie lange und in welcher Höhe die Kosten
für einen Mietwagen übernommen werden, setzten man sich vorher
mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung in Verbindung.
Wenn man sich als Geschädigter eines KFZ- Haftpflichtschadens
ein Mietfahrzeug für die Zeit der Reparatur nimmt, so sollte man
ein Fahrzeug der nächst tieferen Klasse wählen, da der
Versicherer dann auf Abzüge wegen Einsparungen (z. B. Abnutzung)
für das ungenutzte eigene Fahrzeug verzichtet. |
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